Während die Europäische Union (EU) eine relativ transparente und demokratische Gesetzgebung ermöglicht, hat der Bologna-Prozess, der auf eine europaweite Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen abzielt, genau diese Strukturen umgangen, meint Sascha Garben. Wissenschaftler, Politiker und die Öffentlichkeit sollten diese bildungspolitischen Entwicklungen des letzten Jahrzehnts, in der Bildung wie Ware behandelt wurde, kritisch analysieren.
Europäisches Recht ist elementar für Universitätsbildung in Europa. Es war der Europäische Gerichtshof (EuGH), der studentische Mobilität innerhalb Europas überhaupt erst möglich machte, indem er Studenten innerhalb der EU das Recht zu gleichberechtigtem Zugang zu höherer Bildung unabhängig von ihrer Nationalität zusprach.
Außerdem verfügen wir mit der Rechtssetzung über einen angemessen Rahmen, innerhalb dessen wir die (europa-)politischen Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre und insbesondere den Bologna-Prozess zur Schaffung eines einheitlichen euopäischen Hochschulraums sowie die Lissabon/Europa 2020-Strategie einer kritischen Analyse unterziehen können. Gerade die Abwesenheit dieses rechtlichen Rahmens bei beiden Maßnahmen ist von einem demokratietheoretischen Standpunkt aus besorgniserregend.
Sowohl die Sorbonne- als auch die Bologna-Erklärung wurden im Zuge feierlicher Treffen verabschiedet, zu denen sich die Bildungsminister anlässlich des 700. Geburtstags der Sorbonne-Universität bzw. dem 800. Geburtstag der Bologna-Universität versammelt hatten. Bei diesen Feierlichkeiten wurde die Umstellung auf ein am britischen Vorbild orientiertes System von Bachelor- und Master-Abschlüssen vereinbart, das zwar keine Angleichung der Studieninhalte und gewisse Unterschiede in der jeweiligen Dauer der Studienabschnitte beinhaltete, gleichwohl aber eine strukturelle Harmonisierung der akademischen Bildung innerhalb Europas darstellte.
Es ginge zu weit, wenn man die Beschlüsse als „klammheimlich in verrauchten Hinterzimmern beschlossen“ beschreiben würde. Dennoch präsentieren sich beide Erklärungen als reine Elitenprojekte, die ohne Rückgriff auf das institutionelle Gefüge der Europäischen Union und unter Umgehung der darin enthaltenen demokratischen Einfluss- und Kontrollmechanismen beschlossen wurden. Es gab kaum nennenswerte parlamentarische Einbindung oder öffentliche Debatten, und viele der Reformmaßnahmen wurden innerhalb weniger Jahre regelrecht durchgepeitscht.
Die verantwortlichen Regierungen sprechen zwar gerne vom Bologna-Prozess als „bottom-up-Ansatz“, damit meinen sie eigentlich aber nur die Tatsache, dass Nationalstaaten und nicht supranationale Organe verantwortlich sind. Viele der betroffenen Universitäten berichten davon, dass ihnen die Reformmaßnahmen ohne jede Möglichkeit für Debatten von oben herab aufgezwungen wurden. Drastisch verdeutlicht wird diese Unzufriedenheit durch die große Zahl an Demonstranten, die insbesondere in Südeuropa immer wieder gegen die mit dem Bologna-Prozess verbundenen Maßnahmen und Änderungen auf die Straße gehen.
Zwar geht politische Entscheidungsfindung auf internationaler Ebene immer mit einem gewissen Verlust demokratischer Kontrollmöglichkeiten einher, da es, wie Andrew Moravcsik argumentiert, „zu einer Umverteilung gesellschaftlicher Macht zugunsten der Exekutive(n) komme, welcher dort weniger unter dem Einfluss von Legislative, Interessensgruppen und anderer sozialer Akteure stünden.“ Die internationale Ebene fungiert teilweise als eine Art Sichtschutz, hinter welchem sich Regierungen auf Maßnahmen einigen können, die auf nationaler Ebene aufgrund ihrer Unpopularität nicht möglich sind, die verhandelnden Vertreter der einzelnen Staaten sind oftmals weit außerhalb der Kontrolle ihrer jeweiligen Parlamente, Öffentlichkeiten und anderer Beteiligter.
Generell haben die Parlamente durch ihr Ratifikationsrecht ein gewisses Maß an Einfluss auf rechtlich verbindliche internationale Abkommen, doch bei rechtlich nicht-verbindlichen Beschlüssen fehlt selbst diese Kontrollmöglichkeit. Nicht rechtsverbindliche internationale Übereinkünfte wie die Bologna-Erklärung sind zwar für die teilnehmenden Staaten nicht verbindlich, dennoch besteht großer Druck, die beschlossenen Maßnahmen auch umzusetzen. Es ist teilweise sogar zu beobachten, dass Regierungen bewusst den Eindruck hervorgerufen haben, der Bologna-Prozess sei ihnen von „Europa“, d.h. der Europäischen Union, aufgezwungen worden, bzw. sie haben es in Kauf genommen, dass diese Wahrnehmung aufkommt.
Derartige Erkenntnise beziehen sich allerdings eher auf die intergouvernementale Entscheidungsfindung außerhalb des institutionellen Gefüges der EU, als auf Entscheidungsfindung innerhalb der EU, wo solchen Befüchtungen mit der Schaffung von Kontrollmechanismen begegnet wurde. Für manche erscheint es als Bürokratie, aber die EU in all ihrer Komplexität ermöglicht einen relativ transparenten und demokratischen Gesetzgebungsprozess, der den Machtausgleich zwischen den verschiedenen Organen der Europäischen Union verdeutlicht: Das Europäische Parlament ist der Ausdruck eines europäischen Demokratiekonzeptes, die Europäische Kommission repräsentiert das gemeinsame Interesse ihrer Mitglieder, die nationalen Regierungen stellen mit dem Europäischen Rat weiterhin das einflussreichste Gesetzgebungsorgan der EU und der Europäische Gerichtshof garantiert Rechtsstaatlichkeit und schützt das Individuum. Genau diese wechselseitige Kontrolle fehlt jedoch im Bologna- Prozess und weitgehend auch in der „offenen Methode der Koordinierung, wie sie durch die Lissabon- Strategie eingeführt wurde.
Es ist grundsätzlich problematisch, dass der Bologna-Prozess und die Lissabon/Europa 2020-Strategie derart undemokratisch sind und keinerlei Rechenschaft unterliegen, doch es gibt noch einen weiteren Grund für Besorgnis. Sowohl der Bologna-Prozess als auch die Lissabon/Europa 2020-Strategie sind Bestandteil einer Tendenz hin zu einer Ökonomisierung (akademischer) Bildung, die Wissen als Handelsgut und Werkzeug zur Schaffung einer Wissenswirtschaft betrachtet. Der Bologna-Prozess mit seinen Schwerpunkten auf einer Verwendbarkeit der Studenten für den Arbeitsmarkt, Wettbewerbsfähigkeit und akademischer Unabhängigkeit (im Sinne von geringerer staatlicher Einmischung, aber vermutlich auch weniger Finanzierung) ebenso wie Lissabon/Europa 2020, welche eine engere Kooperation zwischen Universitäten und der Wirtschaft, finanzielle Eigenständigkeit, Effizienz und Verwendbarkeit betont, sind wichtige Triebkräfte dieser Entwicklung.
All die beschriebenen Maßnahmen und Prozesse sind eng damit verbunden, wie wir uns unsere Gesellschaft, ihre Beziehung zur Wirtschaft und soziale Gerechtigkeit vorstellen. Damit verbundene Entscheidungen sollten so demokratisch wie nur möglich getroffen werden. Ideal wäre es, wenn dies auf der jeweiligen nationalen Ebene geschähe, auf der das Demokratiedefizit der Moderne noch relativ gering ist. Da es sich jedoch um eine europaweite und grenzüberschreitende Debatte handelt, muss sie zumindest innerhalb des institutionellen und rechtlichen Rahmens der EU und nicht auf intergouvernementaler Ebene stattfinden.
Dieser Artikel ist ursprünglich auf LSE EUROPP veröffentlicht worden. Der Artikel ist anschließend von Stephan Klinghardt ins Deutsche übersetzt worden.
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Hinweis: Dieser Artikel gibt die Meinung des Verfassers wieder, und weder die Meinung von EUROPP – European Politics and Policy noch die Meinung der London School of Economics.
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Sacha Garben – London School of Economics and Political Science
Sacha Garben ist Fellow an der London School of Economics and Political Science (LSE). Vor ihrer Zeit an der LSE arbeitete Garben am European Court of Justice (ECJ) in Luxemburg. Sie studierte an der Maastricht Uniersity und dem College of Europe in Brügge. Ihre Doktorarbeit mit dem Titel ‚EU Higher Education Law – The Bologna Process and Harmonization by Stealth‘ verfasste sie am European University Institute in Florenz. Garben verbrachte ein Semester als Visiting Researcher an der Harvard Law School.